Meinungen

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Dezidiert eingeladen sind unsere Frau BM für Justiz und alle Mitarbeiter der Justizbehörde, welche in dieser Angelegenheit Entscheidungen getroffen haben!

 

Karl Stangl am 8.3.2013

DIE    GENARALPROKURATUR   MUSS   ERNEUT   ANS   WERK  !

Wer sich die Mühe macht und die ganze  üble  Geschichte  genau , aufmerksam und völlig unparteiisch  durcharbeitet, der kommt sicher  zum gleichen Ergebnis wie ich : nämlich daß die Generalprokuratur  von Amts wegen den gesamten Verlauf des Strafverfahrens  nochmals genauestens zu prüfen hat  und dann mit der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen  “Nichtigkeitsbeschwerde  zur Wahrung des Gesetzes”  dem OGH  zur Entscheidung über die Wiederaufnahme mit Delegierung an ein anderes, völlig unbefangenes Gericht ,( am besten wäre wohl das LG Wels !)  vorzulegen. Das heißt  im Klartext:  wer hat soviel Power, daß er dem Generalprokurator mit “Anregung”  nach §       StPO  die Sache derart  “schmackhaft”  macht, daß selbiger voll “anbeißt”  und die Wiederaufnahme des  total verfahrenen Verfahrens erzwingt  durch einen dafür erforderlichen Aufhebungsbeschluß des OGH ! ?

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40123702/NOR40123702.pdf

Also  voll ans Werk, wer sich darüber traut  -   sonst mach das ich  selbst in meiner gewohnten eher ungewöhnlichen Art !!!